Exbanker
Montag, 23. Februar 2009
Stichwort Public Private Partnership
Montag, 23. Februar 2009, 19:22
Spiegel Online ( http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,609081,00.html) berichtet heute über Gemeindeverwaltungen, die sich mit Hilfe von sogenannten CBLs ("Cross Boarder Lease" Produkten) kommunale Einrichtungen finanziert haben, wie Kraftwerke oder Müllverbrennungsanlagen. Dabei handelt es sich um sogenannte "Project Finance" Modelle (vgl. auch den Beitrag "Was ist eine Investmentbank?" http://exbanker.blogger.de/stories/1344829/). Wegen des Ausfalls von AIG, Lehmann und anderen Finanzinstituten, die diese Transaktionen garantiert haben, entstehen auf einmal unerwartet riesige finanzielle Verpflichtungen für die Kommunalverwaltungen. Diese ergeben sich aus dem Kleingedruckten der voluminösen Vertragswerke, wonach in letzter Instanz die Kommune immer voll haftet, sobald die Finanzpartner ausfallen.

Die erste Frage, die sich hier stellt, ist ob kommunale Verwaltungsbeamte beziehungsweise Volksvertreter überhaupt kompetent sind, mit professionellen Finanzdienstleistern zu verhandeln.

Viel spannender ist allerdings die Frage, ob nicht Public Private Partnerships (so werden solche Finanzierungsmodelle wegen der Vertragsparteien auch genannt) nicht generell auf den Prüfstand gehören: Ist es überhaupt denkbar, daß es in Vertragsverhandlungen zwischen Parteien, die auf der einen Seite ihren Gewinn maximieren und auf der anderen Seite wiedergewählt werden wollen, zu fairen und sorgfältig geprüften Ergebnissen kommen kann?

Auch hier ist dringend der Bundesgesetzgeber gefragt. Wenn kommunale Einrichtungen mit Hilfe des Privatsektors finanziert werden sollen, dann muß die Verpflichtung der Gemeinde kategorisch darauf beschränkt werden, die Nutzung dieser Einrichtung zu garantieren, siehe Energieeinspeisegesetz. In keinem Fall dürfen finanzielle Garantien für die finanziellen Verbindlichkeiten Dritter ausgesprochen werden. Dieses Risiko kann für Staat und Steuerzahler in keinem Fall adäquat kalkuliert werden.

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